Ein Wiesbadener Gericht hat die so genannte Internetsperre für gesetzeswidrig erklärt. Wie die Kollegen von Cynamite.de melden, wird die Zensur-Maßnahme aufgrund dieser Entscheidung aktuell ausgesetzt. Als Begründung führt die Justiz auf, dass der von der großen Koalition eingeführten Internetsperre, die zwischen dem Bundeskriminalamt und Internetprovidern beschlossen wurde, die rechtliche Grundlage fehlt. Das BKA sei nicht befugt, Sperrlisten an Provider abzugeben. Im Detail sei das Gesetz zwar vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet, bislang jedoch noch nicht veröffentlicht worden, womit dem BKA keine Legitimation vorliegt, die Sperrlisten weiterzugeben. Die so genannte Internetsperre wurde dieses Jahr in Deutschland mit einhergehenden Protesten etabliert und soll den Zugang zu Kinderpornografie im Internet unterbinden oder zumindest erschweren.
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Internetsperre
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