Zwei Schweizer Organisationen haben sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, inwiefern aktuelle Computer- oder Videospiele, dich sich mit einer Kriegshandlung beschäftigen, Humanitäres Völkerrecht verletzen. Dabei haben Pro Juventute, eine Gruppe für Kinderrechte, und Track Impunity Always (TRIAL), eine Gemeinschaft, die internationale Strafgerichtsbarkeit beobachtet, 19 Spiele untersucht. Mit dabei waren unter anderem "Army of Two", "Battlefield: Bad Company", "Call of Duty" 4 & 5, "Far Cry 2", "Metal Gear Solid 4" oder auch "Tom Clancy's Rainbow 6 Vegas". Ziel der Untersuchung sei es, "das offensichtliche Bewusstsein unter Entwicklern und Publishern der Spiele genauso wie unter Behörden, Erziehern und den Medien von virtuell verübten Verbrechen in Computer und Videospielen zu erhöhen." Außerdem suche man den Dialog mit Produzenten und Verlegern, damit zumindest die essentiellen Abschnitte des Humanitären Völkerrechts Anerkennung fänden. Es gehe nicht darum, diese Spiele zu verbieten, sie weniger gewalttätig oder zu Trainingswerkzeugen für das Humanitäre Völkerrecht zu machen, betonen die Wissenschaftler. "Die Botschaft, die wir Entwicklern und Publishern von Videospielen übermitteln wollen, besonders denen, die Szenarios mit bewaffneten Konflikten darstellen, ist, dass sie auch die Regeln zeigen sollten, unter denen solche Konflikte im wirklichen Leben ablaufen, namentlich IHRL und IHL [das Internationale Menschenrecht und das Humanitäre Völkerrecht; Anm. d. Red.]", heißt es in der Einleitung der Untersuchung. In "Call of Duty 5: World at War" seien beispielsweise einige Abschnitte geltenden Rechts untergraben worden. Flammenwerfer im Nahkampf einzusetzen, verstoße aufgrund der überflüssigen Verwundungen und des unnötigen Leids gegen die Haager Abkommen von 1907 und sei aufgrund dessen bereits im Zweiten Weltkrieg verboten gewesen. Heutzutage würden Waffen entwickelt, die derartige Verletzungen vermeiden. Außerdem können Spieler verwundete Gegner anschießen. Dies sei ebenfalls verboten, da ein Gegner, der seine Arme heruntergenommen hat oder keine Möglichkeit zur Verteidigung besitzt, schweigsam kapituliert hat", hieße es ebenfalls im Haager Abkommen von 1907. Auch andere Titel würden das Humanitäre Völkerrecht und Internationale Menschenrecht zum Teil stark verletzen. Unter unserem Link gibt es die ganze Studie.
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