"Spielwiese – Gelassen durch digitale WeltenFolge 5: Papa Staat und seine Spiele"

Mo 15:54 17.Mrz. von Harald Hesse

Vorspiel: Keine Seltenheit. Eine Mutter mit ihrem Sohn in der Games-Abteilung eines Fachmarktes. Der Junge will seiner Mutter ein bestimmtes Spiel zeigen, das er unbedingt haben will. Das Geld dafür hat er mühsam angespart, bis es endlich reichte. Dann musste nur noch die Mutter mitspielen. Die macht ihm aber schnell einen Strich durch die Rechnung. Kaum hatte er sein Wunschspiel aus dem Regal gefischt und es ihr in die mütterlichen Hände gelegt, verzieht die gute Frau Mama erst das Gesicht, bevor sie beginnt den Kopf zu schütteln. „Das nicht! Du hast Sie wohl nicht alle! So ein Schund kommt mir nicht ins Haus!“ Hilfe suchend wendet sie sich an einen Verkäufer: „Sagen Sie mal, das ist doch nichts für meinen Sohn, oder? Darf ein Dreizehnjähriger so etwas haben?“ Der Verkäufer: „Ja, das darf er, das Spiel hat eine Altersfreigabe ab 12 Jahren.“ Die Mutter traut dem Braten nicht. „Doch, doch“, verstärkt der Verkäufer, „sehen Sie hier, das Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle.“ Sie, jetzt noch mißtrauischer: „Selbstkontrolle? Ja, ja das kennt man ja nur zu gut. Auch die Tabakindustrie hat bis zum Schluß behauptet, dass Rauchen die Gesundheit nicht gefährdet.“ So geht es noch eine ganze Weile weiter. Schließlich verlassen Mutter und Kind das Geschäft. Der Verkäufer bleibt mit dem Spiel in seiner Hand zurück.“ Sie Frau hat seinen Ausführungen nicht geglaubt.

Mittelspiel: Die geschilderte Situation ist zwar frei erfunden, wie ich aber aus vielen Gesprächen mit Händlern weiß, ist sie im Tagesgeschäft keine Seltenheit. Eine Erfahrung, die ich übrigens auch aus zahllosen Begegnungen mit Eltern bestätigen kann. Die wenigsten kennen sich mit Computer- und Videospielen aus, mit den auf den Spieleverpackungen und den Silberscheiben befindlichen Alterskennzeichnungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) erst recht nicht. Deshalb will ich kurz erklären, was es damit auf sich hat.  

Ziel des gesetzlichen Jugendmedienschutzes in Deutschland ist, dass Kinder und Jugendliche in Computer- und Videospielen nicht auf Dinge stoßen, die sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder gar schädigen könnten. Die Details kann man im Jugendschutzgesetz (JuschG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMstV) nachlesen. Geben Sie die beiden Abkürzungen oben auf dieser Seite in das Suchfeld ein, dann bekommen Sie sofort die richtigen Treffer! (Ich habe es ausprobiert!). Der gesetzlich Jugendmedienschutz hat einen Effekt auf den Handel mit Spielen, genauer: auf die Abgabe bzw. den Verkauf von Spielen im Handel. Computer- und Videospiele dürfen bei uns in Deutschland nur gemäß einer Altersfreigabe an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Das gilt übrigens auch für den Verleih von Spielen, der in Video- oder Mediatheken stattfindet. Die entsprechenden Alterskennzeichnungen sind, wie gesagt, auf der Spieleverpackung und auf dem Datenträger abgebildet.  

Die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen selbst ist seit dem 1. April 2003 gesetzlich vorgeschrieben. Zuständig für die Alterskennzeichnungen sind die  Obersten Landesjugendbehörden, die in dem Verfahren der Freigabe mit der USK zusammenarbeitet. (Wer mehr wissen will: Auf der Webseite der USK (www.usk.de) wird erklärt, wie die Alterskennzeichen entstehen.) Fest steht jedenfalls, dass im ganzen Prozeß der Alterskennzeichnung Papa Staat beteiligt ist. Die Alterkennzeichnung ist ein staatlicher Verwaltungsakt, bei dem alles schön geregelt zugeht. In den Räumen der USK in Berlin sitzt sogar der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, der in jedem Begutachtungsverfahren jeder Prüfung mitwirkt. Am Ende empfiehlt das Prüfgremium eine Altersfreigabe, die er übernimmt oder gegen die er ein Veto einlegt. Insofern ist das oben geschilderet Misstrauen völlig fehl am Platze! („Selbstkontrolle? Ja, ja das kennt man ja….) 

Fünf verschiedene Alterskennzeichen gibt es: „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“, „Freigegeben ab 6 Jahren“, „Freigegeben ab 12 Jahren“, „Freigegeben ab 16 Jahren“ und „Keine Jugendfreigabe“. Was sie genau bedeuten, kann auf der Homepage der USK im Detail nachgelesen werden.  

Endspiel: Auch auf die Gefahr hin, zu langweilen. Der beste Jugendschutz funktioniert nicht, wenn die Eltern nicht mitspielen. Sie sind es die letzlich entscheiden, was daheim gespielt wird. Deshalb sind es auch in erster Linie die Eltern, die sich informieren müssen. Das gilt in besonderer Weise für Computer- und Videospiele. Nun sind Sie am Zug. Hand aufs Herz! Wußten Sie, dass Papa Staat bei der Alterskennzeichnung von Games seine Finger im Spiel hat?   

 

Andrea M. Hesse und Harald Hesse sind die Authoren des Buches "Computer und Videospiele - Alles, was Eltern wissen sollten", ein umfassender Ratgeber zur altersgerechten Nutzung von Computer- und Videospielen. Vom Jugendschutz über eSport und LAN-Partys bis zum Medienvertrag zwischen Eltern und Kindern erklären die Autoren Fachbegriffe wie Xbox 360 und EyeToy oder "Jump 'n' Run" und "Ego-Shooter". Der anschauliche Ratgeber beschreibt das Thema leicht verständlich, sodass auch Neueinsteiger sich zurechtfinden können und gibt pädagogische Tipps und Empfehlungen zum Umgang mit Spiel- und Lernprogrammen und einem Erste-Hilfe-Extra zur Erkennung von Spielsucht.

 

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